Kein Firmenname im Blogtitel

14.07.2007
Das OLG Hamburg fällt eine konträre Entscheidung und nimmt bereits bei Aufruf der Seite eine Zuordnungsverwirrung an.
Als das KG Berlin die Domain oil-of-elf.de unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit unbeanstandet ließ und die Verwechslungsgefahr nicht annahm, da sich dem Nutzer der Seite beim Aufrufen schnell erschließe, dass es sich nicht um eine Seite des Ölkonzerns handelte, wurde dies im Domainforum äußerst kontrovers diskutiert. Inzwischen gibt es aus rechtlicher Sicht das passende Gegenurteil zu dieser Entscheidung. Gefällt wurde sie vom OLG Hamburg. Der Antragsgegner in dem Verfahren hatte sich den Unternehmensnamen mit angehängtem "Blog" gesichert. Auf der Seite berichtete er äußerst kritisch über das Unternehmen und dessen Aktivitäten. Die Frage der Inhalte ist aber, so das Gericht scharf von der Nutzung des Namens des Konzerns zu trennen. Die Inhalte unterliegen dem weiten Schutz der Meinungsfreiheit, der Titel des Blogs, bzw. die Verwendung des Unternehmensnamens finde ihre Grenze jedoch in § 12 BGB, so die Richter. Es sei nicht ersichtlich, warum der Angestellte den Namen des Unternehmens in seinem Blogtitel, bzw. als Domain mitverwenden dürfe. Denn bei den Besuchern der Seite würden der Titel und der Domainname eine unzutreffende Erwartung begründen es handele sich um den offiziellen Blog des Unternehmens. Möglich sei aber die Nutzung des Firmenschlagworts um auf seine Seite hinzuweisen. Auch sei es unerheblich, dass die Nutzer der Seite recht schnell bemerken, dass es sich gerade nicht um ein Blog des Unternehmens handelt. Die Zuordnungsverwirrung trete bereits beim Aufrufen der Seite auf.

Die oil-of-elf.de Entscheidung der Berliner Richter ließ die Nutzung des Firmennamens zu, da sich bei Aufruf der Seite dem Nutzer sofort erschließen würde, dass es sich nicht um eine Unternehmensseite handele. Die Inhalte seien über Art. 5 GG geschützt. Beide Urteile lassen den Schutz der freien Meinungsäußerung unangetastet, das ist eine wichtige Entscheidung. Wer auf Nummer sicher gehen will, der verwendet das Unternehmenskennzeichen nicht im Titel oder der Domain, sondern weist nur mit ihm auf seine Seite hin.

Boris Burow, Mag. Jur.
BB


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