Domainrecht: Lotto-Betrug.de

10.04.2007
Domains im Spannungsverhältnis zwischen Meinungsäußerung und Schmähkritik
Es ist nicht das erste Verfahren seiner Art. Bereits zuvor hatten sich Gerichte mit Domains und Webseiten zu beschäftigten, die sich kritisch mit Firmen (oil-of-elf.de) oder mit dem ehemaligen Arbeitgeber (awd-aussteiger.de) beschäftigt haben. In beiden Fällen verneinte das Gericht einen Unterlassungsanspruch.
Das OLG Frankfurt beschäftigte sich mit dem Fall lotto-betrug.de. Der Streit war zwischen einer Firma, die Teilnahmemöglichkeiten an gewerblich organisierten Spielegemeinschaften für Lotto anbot und einem ehemaligen Mitspieler entbrannt. Inhalt der Webseite waren u.a. folgende Aussagen:" [...] Nachdem ich 22 Monate mitgespielt hatte und immer mehr Zweifel an der Richtigkeit dieser Firma bekam, habe ich mich entschlossen der Sache auf den Grund zu gehen. Nun bin ich auf einige sehr interessante Zeitungsartikel sowie andere Medienberichte gestoßen. Des Weiteren habe ich mittlerweile sehr viel Kontakt mit anderen Betroffenen und möchte hier einfach mal alles veröffentlichen. Natürlich kann ich keine Garantie auf die Richtigkeit der Nachrichten geben [...].
Auf Grund der Aussagen auf der Webseite in Kombination mit der Domain lotto-betrug.de verlangte die Klägerin Unterlassung. Nachdem der Beklagte dieser Forderung nachgekommen war, erklärten beide Parteien den Streit übereinstimmend für erledigt. Demnach hatte das Gericht nach dem Sach- und Streitstand über die Kosten zu entscheiden. Das OLG Frankfurt bestätigte nun die Entscheidung des LG Frankfurt die Kosten dem Kläger aufzuerlegen, da er den Prozess bei weiterem Fortgang verloren hätten. Die Richter erteilten dem Unterlassungsanspruch eine Absage. Ein Unterlassungsanspruch wegen Behauptung oder Verbreitung unwahrer Tatsachen oder nicht erweislich wahrer Tatsachen lag nicht vor, da es sich bei den Äußerungen der Beklagten nicht um eine Tatsachenbehauptung handelte. Tatsachen sind dem Beweis zugänglich. Zwar teilt der Beklagte mit der Domain und den Inhalten sinngemäß mit, dass die Klägerin mit den Geldern ihrer Spieler unlauter oder betrügerische umgeht, jedoch werden auf der Website keine Tatsachen diesbezüglich publiziert. Die Nutzer der Seite sollen sich ihre eigenen Gedanken machen und ggf. ihre eigene Erfahrungen mitteilen. Demnach sind die Ausführungen des Beklagten als Meinungsäußerungen zu qualifizieren. Die Meinungsfreiheit ist besonders schützenswert, steht sie doch unter Schutz des Art. 5 GG. Schranke ist hier die sog. Schmähkritik. Den Schutz der Meinungsfreiheit genießt nicht, wer nur diffamieren will und nicht die Auseinandersetzung in der Sache sucht. Diese Grenze ist aber nicht überschritten worden. Grundsätzlich muss sich ein Gewerbetreibender kritischen Einschätzungen seiner Tätigkeit in der Regel gefallen lassen. Dies gilt auch hier, wenn der Kläger fremde Gelder verwaltet. Auch die Wortwahl der Domain ist nicht beanstandenswert, da die Klägerin nicht als "Betrügerin" bezeichnet wird.

Das Urteil liegt voll auf der Linie der Rechtsprechung zu oil-of-elf.de und awd-aussteiger.de. Wer Tatsachen behauptet, die unwahr sind kann natürlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Anders liegt der Fall, wenn ich meine Meinung publiziere. Hier geht der Schutz besonders weit. Die Rechtsprechung in Deutschland gewährt einen weitreichenden Schutz, wenn man sich kritisch mit Firmen und deren Geschäftsgebahren auseinandersetzt. Grenze ist die reine Diffamierung. Diese Rechtsprechung ist an sich keine Besonderheit, sondern eine Selbstverständlichkeit. Zwar erreicht eine Website im Internet viel mehr Menschen und es tritt eine viel effektivere Wirkung ein, dies rechtfertigt jedoch keine andere Betrachtung der Sachlage.  

Boris Burow, Mag. Jur.
BB


Las noticias mas recientes sobre dominios en NICIT.

…para un vistazo a a las noticias sobre dominios

NICIT IT Solutions

NICIT GmbH
Sonnenstr. 17
D 77972 Mahlberg
Deutschland

(Supportanfragen und Erstkontakt bitte nur per Kontaktformular)

Tel. +49-(0)7825-46 205 15
Fax +49-(0)7825- 46 205 18

GF: Daniel Kollinger
Reg. Freiburg HRB 6473
Ust.Id: DE 213.325.942

info@nicit.com



 

contacto

Sie sind hier: BOLSA DE DOMINIOS NOTICIAS SOBRE DOMINIOS Domainrecht: Lotto...


NICIT ist u.a. ein führender Domainbewerter. Unsere Domainbewertungen werden auch von der IHK empfohlen. Bereits ab 1,49€ pro Domain!