Newssplitter: Domainrecht, Urheberrecht

03.04.2007
Aus fürs digitale Rotlicht? Aus für mypods.de? Kein Aus für Googles Bildersuche!
Apple geht gegen mypods.de vor
Apple hat die deutsche Podcastseite "mypods.de" aufgefordert ihren Service einzustellen. Die Domain verstoße gegen Markenrechte, so Apple. Die Betreiber der Seite sehen dies anders und werden nach ihrer Aussage der Aufforderung nicht nachkommen. Zuvor hatten auch schon andere Seiten, die den Wortbestandteil "Pod" ihm Domainnamen führten Unterlassungsaufforderungen bekommen, bzw. wurden aufgefordert den Domainnamen nur eingeschränkt zu nutzen. Hilfe für die Betreiber kam indes bereits von der Gemeinde selbst. Betreiber von juristischen Podcasts boten juristische Unterstützung an.

ICANN lehnt Einrichtung von .XXX ab
Es war ein langes hin und her. Es war umstritten. Es gab Intervention durch Regierungen. Jetzt ist es erst einmal endgültig. Die ICANN lehnte die Einrichtung der .XXX TLD ab. Der Bewerber ICM Registry hatte zuletzt noch einige Zugeständnisse gemacht, um auch die letzten Kritiker zufrieden zu stellen. Gebracht hat es im Endeffekt nichts. Die Entscheidung erging zwar nicht einstimmig, aber 5 von 15 Stimmberechtigten reichten nicht aus um das Aus zu verhindern. ICM gibt sich mit diesem Ergebnis nicht zufrieden und hat sofort Klage eingereicht. Einen ersten Efolg gibt es bereits. Die ICANN muss nun auf richterliche Anweisung die Unterlagen über die Entscheidung an ICM herauszugeben. ICM will nun nachweisen, dass das US Handelsministerium bei dieser Entscheidung eine nicht gerechtfertigte Einmischung vorgenommen hat. Der Prozess wird sicher noch eine Weile andauern und damit ist die engültige Entscheidung um .xxx um eine Weile vertagt.

Googles Bildersuche verstößt nicht gegen das Urheberrecht
Jeder kennt Googles Bildersuche. Sie bietet nach Eingabe des Suchbegriffs eine Übersicht der Treffer als Thumbnail. Gegen diese Darstellung wandte sich eine Künsterlin vor dem Landgericht Erfurt. Die Klägerin betreibt eine Webseite auf der man ihre Werke anschauen kann. Im Mai 2005 wendete sie sich an Google und forderte, dass die Thumbnails bei der Suche entfernt werden, was auch zunächst geschah. Im April 2006 waren die Thumbnails jedoch wieder bei Google zu finden. Die daraufhin erhobene Klage scheiterte jedoch. Zwar stellt die Bereitstellung der Bilder durch Google in der Trefferübersicht einen Eingriff in das Urheberrecht dar. Dieser ist jedoch nicht widerrechtlich, so die Richter. Suchmaschinen verfolgen ein legitimes Interesse auch denjenigen gegenüber, die eine Webseite im Internet bereit halten. Es sei nämlich im Interesse der Anbieter, dass ihre Seite auch gefunden werde.  Wer dies nicht wünscht, kann und muss technische Maßnahmen ergreifen. Dies, so die Richter, sei durch entsprechende Befehle im Quellcode leicht zu bewerkstelligen.

Boris Burow, Mag. Jur.
BB


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