Forenbetreibern steht virtuelles Hausrecht zu28.02.2007
Dieser Vertrag kann bei Verstössen gekündigt werden. Das LG München hatte darüber zu entscheiden, ob dem Betreiber eines Forums auch ein virtuelles Hausrecht zusteht. In seinem Urteil hat das Gericht nun dieses Hausrecht bestätigt. Der Heise Verlag hatte einen Nutzer gesperrt, da dieser wiederholt gegen die Nutzungsbedingungen verstossen hatte. Gegen diese Sperrung hatte sich der Nutzer gewehrt. Er hatte sich unter falschen Namen wieder angemeldet. Vor Gericht hat der Nutzer die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben, so dass das Gericht nur noch über die Kosten zu entscheiden hatte. Allerdings ist die Kostenfrage eng damit verknüpft, wer im Rechtsstreit unterlegen gewesen wäre. Daher machte das Gericht Ausführungen zur Rechtslage. Mit der Registrierung in einem Forum schliessen die Beteiligten einen Vertrag ab. Nach diesem Vertrag können die Nutzer zur Einhaltung bestimmter Verhaltensregeln angehalten werden. Grund sei, dass der Forenbetreiber unter Umständen für das Verhalten seiner Mitglieder einzustehen hat. Dieser Vertrag kann bei Verstössen gekündigt werden. Im vorliegenden Fall wurde wiederholt gegen die Nutzungsordnung verstossen. Auch das Anmelden unter falschem Namen ist geeignet das Vertragsverhältnis zu stören und als Folge ist es legitim den Nutzer zu sperren. Folglich steht dem Forenbetreiber ein virtuelles Hausrecht zu. Idealerweise sollten die Forenbetreiber ihre Nutzungsbedingungen bei der Registrierung einbinden, um sich im Streitfall auch unkompliziert von Nutzern lösen zu können.
Boris Burow, Mag. Jur. BB
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